Die EU-Batterieverordnung (2023/1542) legt Produkt- und Altbatterieanforderungen über den Lebenszyklus fest, mit kategorienabhängigen Pflichten und gestaffelter Anwendung.
Konformitätsplan nach Kategorie
Kategorien sind Geräte-, Starter-, LMT-, Elektrofahrzeug- und Industriebatterien; eine Industriebatterie ist nicht einfach durch mindestens 2 kWh definiert. Artikel 17 verknüpft Verfahren mit den bewerteten Anforderungen statt pauschal mit Geräte- oder EV-Batterien. CO₂-Fußabdrucktermine in Artikel 7 können von späteren delegierten und Durchführungsakten abhängen; ein einzelner Stichtag genügt nicht. Artikel 11 zur Entfernbarkeit und Austauschbarkeit gilt ab 18. Februar 2027 mit Anwendungsregeln und Ausnahmen. Registrierung und erweiterte Herstellerverantwortung richten sich nach rechtlicher Erzeugerrolle und Markt, nicht allein nach der Zellfertigung. Eine Anforderungsmatrix nach Kategorie und Wirtschaftsakteur erstellen.
CE und getrennte gestaffelte Pflichten
CE und Batteriepass haben unterschiedliche Termine. Nach Artikel 96 Absatz 2 Buchstabe c gelten Artikel 17 und Kapitel VI der Verordnung 2023/1542 seit 18. August 2024, mit der besonderen Ausnahme für Artikel 17 Absatz 2. CE für Gerätebatterien darf nicht auf Februar 2027 verschoben werden. Andere Anforderungen haben eigene Termine und Abhängigkeiten; Verordnung 2025/1561 verschob die Sorgfaltspflichten auf 18. August 2027.
Anwendungsbereich und Termin des Passes
Artikel 77 der Verordnung 2023/1542 verlangt ab 18. Februar 2027 einen Batteriepass für jede LMT-Batterie, Industriebatterie mit mehr als 2 kWh und Elektrofahrzeugbatterie, die in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird. Artikel 13 Absatz 6 verknüpft den Pass per QR-Code. Dies unterscheidet sich von gestaffelten CO₂-Fußabdruck- und Kennzeichnungspflichten; eine Industriebatterie mit genau 2 kWh überschreitet die genannte Schwelle nicht.
Praktische Checkliste
- Produkt, Verwendungszweck, Markt und rechtlichen Anwendungsbereich bestimmen.
- Genaue Vorschriften, Termine und Normausgaben einschließlich Einschränkungen erfassen.
- Zulässiges Bewertungsverfahren und erforderliche Nachweise bestimmen.
- Risiken, Prüfungen, Produktversionen und Erklärungen in der technischen Dokumentation verknüpfen.
- Verantwortung für Änderungen, Unterstützung und Behördenanfragen zuweisen.
Die Liste unterstützt die Planung; die einschlägigen gesetzlichen Anforderungen bestimmen die abschließende Bewertung.